
Die Finanzaufsicht Bafin hat eine Geldstrafe von 12.500 Euro gegen ein Kreditinstitut verhängt. Der Grund dafür war, dass die Bafin festgestellt hat, dass das Kreditinstitut gegen seine Überwachungspflicht verstoßen hat. Aufgrund unzureichender Überwachung der Mitarbeiter wurde die Ernennung eines General Managers nicht rechtzeitig gemeldet.
Die Entscheidung ist endgültig.
Auf dem Hintergrund:
Kreditinstitute sind verpflichtet, der Bafin und der Deutschen Bundesbank die Absicht und Durchführung der Ernennung eines General Managers anzuzeigen. Diese Meldungen sollen sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden laufende Informationen über wesentliche Personalveränderungen, organisatorische Änderungen sowie rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen von den beaufsichtigten Unternehmen erhalten.
Das Kreditinstitut hat gegen diesen Standard verstoßen.