
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt vor den Angeboten des Interesses -4 -Vergleichs und des Vergleichs der festen Einlagen -49. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber auf Websites wie Festgellagen-Vergeil.de, Geldanlagen-49.de, Zinskonto-Vergeil.de, Zinsvergich-49.de, Zinsvergeil49.de Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten.
Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen eine Erlaubnis von der Bafin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens. Die Informationen über die Bafin basieren auf dem Kreditdokument des Absatzes § 37.
Das solltest du wissen!
Die Bafin warnt vor zweifelhaften festen Einlagen.
In der Rubrik «Finanzbetrug erkennen» finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin vor nicht autorisierten Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrügereien schützen können.