
Die Aktivität besteht aus Geldern, die durch ihre eigenen Konten für Dritte umgeleitet werden. Bestellverträge von Fonds unterliegen der Erlaubnis gemäß dem Zahlungsdienstverwaltungsgesetz (Payment Service «(Zag). Jeder, der im Namen anderer Personen ohne eine solche Erlaubnis Geld sendet, handelt rechtswidrig.
Zusätzlich können Personen, von denen das eingereichte oder übertragene Geld stammt, Rückerstattungsanträge stellen. Es besteht auch das Risiko, dass die personenbezogenen Daten der Antragsteller missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrmals vor der Annahme solcher ähnlicher Angebote gewarnt.
Betroffene Verbraucher werden dazu ermutigt, die BaFin zu kontaktieren und die Strafverfolgungsbehörden – die Polizei oder die Staatsanwaltschaft – über diese Umstände zu informieren.
Weitere Informationen über die BaFin basieren auf § 8 Abs. 7 Zag.