Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt weiterhin vor Auraswiss-Angeboten. Seit dem 3. Januar 2025 hat sie die Webseite Auraswiss.netto als inaktiv gemeldet und vor der nahezu identischen Webseite Auraswiss.co gewarnt. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dieser Websites Finanz- und Investmentdienstleistungen sowie aktive Krypto-Dienste ohne Erlaubnis anbieten.
Der Inhalt der Auraswiss-Websites ist identisch mit anderen Plattformen, vor denen die Bafin bereits gewarnt hat. Sie verwenden denselben Slogan «Jetzt vermehren Sie Ihr Vermögen!» Jeder, der Bank-, Finanz- und Investmentdienstleistungen sowie aktive Krypto-Dienste in Deutschland anbietet, benötigt die Genehmigung der Bafin. Einige Unternehmen bieten jedoch diese Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin abgedeckt ist, können in der Unternehmensdatenbank gefunden werden.
Die Informationen der Bafin basieren auf Abschnitt 37, Absatz 4 des Bankgesetzes und Abschnitt 10 Abs. 7 des Gesetzes über die Aufsicht der Kryptomärkte.
Das sollten Sie wissen!
Die Bafin, die Bundeskriminalitätspolizei und staatlichen Strafverfolgungsbehörden raten Verbrauchern dringend, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn es um Investitionen im Internet geht, und frühzeitig Betrugsversuche zu erkennen.
In der Episode «Achtung, Betrug» des Bafin-Podcasts zum Verbraucherschutz erfahren Sie, wie Sie sich vor Finanzbetrug schützen können.
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