
Das Unternehmen hat erhebliche Mittel auf der Grundlage von Kreditverträgen angenommen und betreibt somit Einlagenaktivität. Es besitzt jedoch nicht die erforderliche Erlaubnis der Bafin gemäß Abschnitt 32 (1) Satz 1 des Kreditgesetzes.
Die Investition in die lebende Welt GmbH ist verpflichtet, die von Anlegern angenommenen Fonds ohne Erlaubnis zurückzuerstatten.
Die Entscheidung der Bafin ist endgültig.