Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Assets dürfen in Deutschland nur mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angeboten werden. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste an, ohne über die erforderliche Genehmigung zu verfügen. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Informationen über die Bafin basieren auf § 10 Abs. 7 des Gesetzes zur Aufsicht über Kryptomärkte.
Das sollten Sie wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und gründliche Nachforschungen anzustellen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge «Wach auf, Betrug» des Bafin-Verbraucherschutz-Podcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
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