Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website midv-lim(.)com. Ihren Erkenntnissen zufolge hat der Betreiber Midvest Limited-Manchester, Vereinigtes Königreich, die Erbringung von Finanz- und Anlagedienstleistungen ohne Erlaubnis.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Firmendatenbank.
Die Informationen von BaFin richtet sich nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
