
Nach dem digitalen Recht des operativen Widerstandes (DORA) müssen die Unternehmen im Finanzsektor am 17. Januar 2025 zum Informationsregister führen. Dies sollte alle vertraglichen Vereinbarungen zur Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologiediensten (IKT) zwischen enthalten Das Finanzunternehmen und die Lieferanten von Drittel -Party -Diensten. Unternehmen müssen die Register jährlich vorlegen – zum ersten Mal am 11. April 2025. Im Prinzip ist das Informationsregister als strukturierte Datei (XBRL) darzustellen. Um insbesondere das Einzahlungsprozess zu erleichtern, entschied Bafin, die Einzahlung durch ein besonderes Vorwort durch Bafin zuzulassen.
Im Workshop beantwortet Bafin die folgenden Fragen:
– Welche Daten sollten in Informationsregister enthalten sein?
– Wie wird Excel de Bafin -Vorlage bereitgestellt?
– Wie wird das Informationsregister in Überwachung übertragen?
Der Workshop ist für Experten von Finanzunternehmen bestimmt, die für das Informationsregister und deren Vorbereitung auf die Aufsicht verantwortlich sind. Die Vertreter der Finanzindustrieverbände sind ebenfalls Gäste.
Es ist keine vorherige Registrierung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie das Telefon nicht anrufen können. Sie sind notwendigerweise ein Gerät zum Füllen des Internets mit einem Helm.
Der Workshop findet auf
6. März 2025 von 9:30 bis 11:30 Uhr
Webex-EinwahlLink:
Alternative Handbuchanruf:
Webinarnummer: 2795 489 4615
Webkennwort: 95ajshj2fgg
Die Teilnahme ist kostenlos. Obwohl es sich um eine digitale Veranstaltung handelt, können nur eine begrenzte Anzahl von Personen teilnehmen. Es stehen 5.000 Plätze zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Programm.
QUELLEN