
Meine Damen und Herren
Ich präsentiere Ihnen mein zweites Verordnungsprojekt zur Änderung der Regulierung des Konsultationsprüfungsberichts.
Im Zuge der Bewertung des Prüfungsberichts aus dem Jahr 2021 wurden seit Inkrafttreten der erweiterten Anforderungen signifikante Veränderungen festgestellt. Fortschrittliche Entwicklungen werden in zahlreichen Änderungen des Bankgesetzes vorgestellt, wie z. B. dem Gesetz zur Reduzierung der Risiken und dem zweiten Finanzmarktänderungsgesetz. Auch Änderungen in der Verordnung der Finanzierung und Risikoerklärung (Finarisikov), der Vergütungsverordnung des Instituts (InstvergV), dem Gesetz über Gebäude und dem Pfandbriefgesetz (Pfandbg) waren von Bedeutung für die Regulierung des Prüfungsberichts. Der zusätzliche Änderungsbedarf ergibt sich aus der Regulierung des algorithmischen Handels im Wertpapierhandel. Zudem führt die neue Version der Capital Requirements Regulation (CRR) auf europäischer Ebene zu Änderungen in der Regulierung des Prüfungsberichts. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung ist nun eine rein elektronische Ablage der Prüfungsberichte möglich, wie während der Corona-Pandemie eingeführt. Anfängliche Maßnahmen wie die Einführung der Klassifizierung von Defekten von F-1 bis F-4 oder die Stärkung des Vertrauens in die Qualität und (digitale) Kapazität der Prüfungsberichte für Überwachungszwecke werden ebenfalls verbessert.
Einige Vorschriften in diesem Änderungsentwurf erfordern formale Anpassungen auf Grundlage des nachfolgenden Krafteintrags, wie z. B. die Anpassung des Geschäftsjahres in Änderung der Verordnung 41 von Artikel 1 des Projekts. Diese Anpassungen werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Konsultation vorgenommen, um das Verfahren zu beschleunigen.
Das Federal Institute beabsichtigt die Stornierung von Anhang 1 (§ 70): Allgemeine Datenpräsentation für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungen der Gruppen I und II (Son01). Aus rechtlichen Gründen kann die Stornierung jedoch nicht im Rahmen der Regulierung von Änderungen erfolgen, sondern muss im Zusammenhang mit einer Änderung des Gesetzes zur Überwachung von Finanzdienstleistungen (Findag) als Teil des Umsetzungsgesetzes für die Capital Requirement Directive (CRD) Vi betrachtet werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meinung zu dem Projekt abzugeben. Die entsprechende Konsultation hat das Geschäftszeichen (Konsultation 09/2025, Nr. 51-FRA 1201/00009#00004) und das Betreff (Erklärung im Rahmen der Konsultation 09.09.2025).
- Schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Minuten Nr. 51, Justus-von-Liebig-Straße 28, 53121 Bonn
oder
bis zum 12.05.2025 eingereicht werden.
Die Konsultation wird ausschließlich schriftlich durchgeführt. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt.
Äußerungen werden veröffentlicht. Wenn Sie einer Veröffentlichung Ihrer Erklärung oder deren Weitergabe an Dritte nicht zustimmen, kommunizieren Sie bitte dementsprechend.
Grüße
Bestellt
Judenhagen