
Finanzielle Aufsicht Bafin verhängt am 14. Mai 2025 eine Geldstrafe in Höhe von 1.750.000 Euro gegen Saft Mit. Das Unternehmen hatte gegen die Bestimmungen des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WPHG) verstoßen, da es nicht rechtzeitig und auf der Grundlage der Internetadresse den jährlichen Finanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte.
Jährliche Finanzberichte sind im Allgemeinen im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen jedoch mitteilen, wann und wo sie ihre Finanzberichte veröffentlichen.
Auf dem Hintergrund
Die Finanzberichte spiegeln die finanzielle Situation eines Unternehmens wider und sind für Investoren entscheidend, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.
Unternehmen wie Saft Mit, die in Deutschland ansässig sind und an der hier organisierten Börse notiert sind, müssen bekanntgeben, wann und wo sie ihre jährlichen Finanzberichte neben dem Unternehmensregister (Ankündigung) der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Diese Ankündigung muss spätestens vier Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen, aber vor der erstmaligen Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts.
Wenn ein Unternehmen keine zeitnahe oder gar keine Informationen bereitstellt, verstößt es gegen das Gesetz über den Wertpapierhandel. Die Bafin kann dies mit einer Geldstrafe ahnden, die maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes betragen kann.