Die Untersuchung wurde gestartet, weil das Unternehmen für einige Kundenverträge Umsatzerlöse verbuchen konnte, obwohl der Umsatz noch nicht realisiert wurde.
Da die BaFin die Untersuchung öffentlich angekündigt hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihre Ergebnisse informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob Fehler festgestellt wurden oder nicht.
Die rechtliche Grundlage der BaFin
Wenn die BaFin konkrete Hinweise auf fehlerhafte Rechnungslegung hat, muss eine Untersuchung im Zusammenhang mit dem betroffenen Unternehmen eingeleitet werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Gesetz über Wertpapierhandelsgesetze (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Untersuchungen werden normalerweise von BaFin-Prüfern durchgeführt.
Die BaFin soll auch Untersuchungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung veröffentlichen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) gelang es der BaFin, die Öffentlichkeit ab dem 1. Januar 2022 früher und transparenter über ihre Verfahren zur Bilanzkontrolle zu informieren.
Die Ankündigung der Einleitung einer Untersuchung macht die Aktivitäten der BaFin zur transparenten Überprüfung ihrer Bilanz öffentlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Fehler in der Buchführung vorliegen oder festgestellt wurden.
Weitere Informationen zu den Bilanzkontrollverfahren sind in der Überwachungsmitteilung der BaFin enthalten.
