Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor RoboSpark-Angeboten für Investoren. Es besteht der Verdacht, dass es sich um unbekannte Betreiber handelt, die auf der Website Robosparkinvestor(.)netto Krypto-Asset-Dienste ohne Genehmigung anbieten.
Die BaFin hat bereits am 10. Oktober 2025 Investoren vor RoboSpark und der Website robosparkinvestor(.)com gewarnt.
Unternehmen, die Krypto-Asset-Dienstleistungen in Deutschland anbieten, benötigen eine Genehmigung von der BaFin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 10 Abs. 7 des Kryptomarktaufsichtsgesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Im Bereich „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin. Informieren Sie sich über unerlaubt agierende Unternehmen und erfahren Sie, wie Sie sich vor weiteren Finanzmarktbetrugsfällen schützen können.
