Wer in Deutschland Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Firmendatenbank.
Die Informationen von BaFin richtet sich nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien am Finanzmarkt schützen können.
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