Betreiber werben auch mit Überwachung durch BaFin. Diese Aussage ist falsch.
Wer in Deutschland Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin richtet sich nach § 37 Abs. 4 KWG.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
