Bisher hat die BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites identifiziert:
- imc-point(.)com
- imperiumfin(.)com
Die BaFin hat bereits am 27. Februar 2026 vor der Plattform imc-point(.)com gewarnt.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Informationen stammen von der BaFin gemäß § 10 Abs. 7 des Kryptomarktaufsichtsgesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich gründlich zu informieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
In der Folge «Vorsicht Betrug» des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
