Bestimmte gewerbliche Immobilienkredite in Österreich sind von dieser Maßnahme betroffen. Ein Kapitalpuffer von 1,0 % wird eingeführt, wenn die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Mio. EUR überschreiten.
Die Verordnung betrifft Institute auf konsolidierter, teilkonsolidierter und Einzelbasis, sobald das Volumen ihrer in Österreich ansässigen Teilrisikopositionen den festgelegten Schwellenwert erreicht.
Nach Anhörung der Beteiligten erging hierzu ein Allgemeinurteil.
