Ein Ende 2024 durchgeführter Sonderprüfung ergab, dass bei der Deutschen Sparkassen Leasing eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation vorliegt Ag Und Krone kg in der Gegend Es nicht gegeben war. Besonders betroffen waren das Schwachstellenmanagement sowie das Identitätsmanagement und die Rechte.
Das Institut verstieß damit gegen die Vorgaben des Bankrechts (Kwg).
Die Maßnahme trat ab dem 23. September 2025 in Kraft.
Angemessene Unternehmensorganisation und Anforderungen an Es
Eine ordnungsgemäße Unternehmensorganisation soll sicherstellen, dass Kreditinstitute und Finanzdienstleister die gesetzlichen Vorschriften einhalten und das aus betriebswirtschaftlicher Sicht Notwendige umsetzen. Wie dies geschieht, regelt § 25a Abs. 1 BankG (Kwg). Auch dies gehört zu einem geeigneten Unternehmensorganisation Es-Risikomanagement. Anforderungen sind im Rundschreiben 10/2017 (Nein) – Anforderungen an die Banküberwachung für Es (KÖDER) – angegeben.
Die Bafin kommt zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation einer Einrichtung Mängel aufweist, kann Maßnahmen ergreifen. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 Kwg. Die Bafin kann beispielsweise anordnen, dass die Einrichtung im Falle der Mängelbeseitigung tätig wird. Dies wurde mit der Deutschen Sparkasse Leasing Ag Und Krone kg getan.
Auch die Veröffentlichung dieser Maßnahmen erfolgt im Einklang mit den festgelegten Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 Kwg.
