Sehr geehrte Damen und Herren
Ich übermittle meinen Entwurf für ein Rundschreiben mit dem Titel „Verwaltungspraxis im Übernahmerecht“ zur Beratung.
Das Ziel des Rundschreibens ist es, den Marktteilnehmern die Durchführung von Übernahmeverfahren zu erleichtern, indem wiederkehrende Fragen zum Übernahmerecht beantwortet werden. Es soll auch dazu dienen, die Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf Übernahmeverfahren transparenter zu gestalten.
Das Rundschreiben gibt einen Überblick über die bestehende Verwaltungspraxis der BaFin im Bereich des Übernahmerechts. Es fasst Informationen zum Übernahmerecht zusammen, die in der Vergangenheit veröffentlicht wurden (u.a. „Merkblatt – Auslegung des § 35 Abs. 3 WpÜG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“). Das Rundschreiben enthält keine neuen Anforderungen an die Marktteilnehmer.
Sie haben die Möglichkeit, bis zum 20. März 2026 Ihre Stellungnahme zum Entwurf unter Angabe der Aktenzeichen (WA 16-Wp 2010/00027#00028) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Beratung 01/2026) per E-Mail an Consultație-01-26@bafin.de zu senden.
Wir planen, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Website der BaFin zu veröffentlichen. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Stellungnahme veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben wird, teilen Sie uns dies bitte mit.
Die Beratung erfolgt ausschließlich schriftlich; es findet keine mündliche Verhandlung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
leeres Feld | Dr. Jobst
