Betroffen waren die Prozesse zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit sowie die Prozesse zur Erfassung und Steuerung von Marktpreisrisiken. Der PSD Bank West Zum Beispiel Dies verstieß gegen die Anforderungen des Kreditwesengesetzes.
Die richtige Organisation des Unternehmens
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll sicherstellen, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Vorschriften einhalten und das wirtschaftlich Notwendige tun. Wie dies geschieht, regelt § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Unternehmensorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Es soll die Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sicherstellen.
Dies bedeutet unter anderem, dass Kreditinstitute über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und eine angemessene Risikokontrolle im Rahmen des Risikomanagements verfügen müssen. Dazu gehört auch, dass Institute ihre Risiken richtig ermitteln und überwachen – und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Jeder Punkt dieses Risikomanagementprozesses wird analysiert BaFin und überwachen, wie Institute ihre Risikofaktoren angehen.
Sie kommt BaFin Kommt es zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts mangelhaft ist, kann es Maßnahmen ergreifen. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass das Institut zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen zusätzliches Eigenkapital vorhält. Das hat BaFin gegenüber PSD Bank West Zum Beispiel angeordnet durch Beschluss vom 24.11.2025. Grundlage hierfür ist § 10 Absatz 3 Satz 1 ich. V. m. Satz 2 Nummer 2 KWG.
Die Maßnahme tritt ab dem 25. Dezember 2025 in Kraft.
Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen folgt festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.
