Interessenten werden gebeten, ihre Daten in einem Kontaktformular auf der jeweiligen Website anzugeben. Nach den Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden Kundendaten an unbefugte Betreiber von Online-Handelsplattformen weitergegeben, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die hier erwähnten Websites stehen daher im Verdacht, hauptsächlich der Geschäftsanbahnung für illegal erbrachte Finanzdienstleistungen zu dienen.
Die genannten Websites besitzen keinen rechtsgültigen Fingerabdruck, und ihre Betreiber werden nicht von der BaFin unterstützt.
Im Zusammenhang mit der BaFin wurden folgende Websites bekannt:
– doriva-plenxara(.)com
– feret-qundexar(.)com
– monatlich-vondilex(.)com
– neriva-montilexar(.)com
– qeriva-montilex(.)com
– soret-plundexar(.)com
– unaccpige(.)com – Trevona Qlistera
Jeder in Deutschland, der finanziell in der Lage ist oder die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen benötigt, bedarf einer Erlaubnis von der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen der BaFin richten sich nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge «Vorsicht Betrug» des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
QUELLEN
