Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website Orange-ltd (.) Com. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte in der Bundesrepublik Deutschland anbieten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanztransaktionen oder Wertpapier- oder Kryptowertdienste anbietet, benötigt die Genehmigung der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Informationen über die Bafin basieren auf § 37 ABS. 4 Bankgesetz, § 10 ABS. 7 Gesetz über die Überwachung des Kryptoms.
Das solltest du wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt raten Verbrauchern im Allgemeinen, Internetinvestitionen äußerst aufmerksam zu prüfen und im Voraus zu recherchieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Deshalb empfiehlt der «Vorsicht war es der» Podcast des Verbraucherschutzes der Bafin. Dabei lernen Sie, sich vor Betrugsversuchen zu schützen.
