Der Betreiber nutzt im Impressum auch historische Daten von Edge Hauptstadt Märkte DAS (Norwegen). Dies stellt einen Identitätsmissbrauch dar.
Unternehmen, die Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten, benötigen eine Erlaubnis der BaFin. Einige Firmen bieten diese Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an.
Um herauszufinden, ob ein Unternehmen durch die BaFin abgedeckt ist, können Sie in der Unternehmensdatenbank nachsehen.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften empfehlen Verbrauchern dringend, bei Online-Geldanlagen äußerst vorsichtig zu sein und sich gründlich zu informieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
In der Podcast-Folge «Vorsicht Betrug» der BaFin-Verbraucherschutzreihe erfahren Sie, wie Sie sich vor Finanzbetrug schützen können.
