Jeder, der in Deutschland mit Finanzen und Wertpapieren arbeitet oder Krypto-Asset-Dienste bereitstellt, benötigt eine Genehmigung oder Billigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es gibt jedoch Unternehmen, die solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Um herauszufinden, ob ein Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 des Kryptomarktaufsichtsgesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.
In der Rubrik «Finanzbetrug erkennen» erhalten Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegalen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien auf dem Finanzmarkt schützen können.
QUELLEN
