Es gilt das gesprochene Wort!
In Köln und Umgebung hört man oft: Et kütt wie et kütt. Und: Et hätt noch emmer joot jejange.
Persönlich finde ich diese Einstellung sehr sympathisch. Aber als Leiterin der Versicherungsaufsicht bei der BaFin kann ich das natürlich nicht gutheißen. Auch wenn die BaFin im Rheinland beheimatet ist, kann das rheinische Grundgesetz nicht unsere Leitlinie sein.
Unsere Arbeit befasst sich mit Risiken, die ernsthafte Auswirkungen auf den deutschen Finanzsektor und die Verbraucher haben können. In unserem Risikobericht für das Jahr 2026 haben wir die wichtigsten Risiken für die Stabilität des deutschen Finanzsystems aufgeführt. Dazu gehören geopolitische Spannungen, Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten, Ausfälle von Unternehmenskrediten und langfristige Trends wie die Digitalisierung des Finanzsektors und Nachhaltigkeitsrisiken durch den Klimawandel.
Diese Risiken sind auch für Versicherer von großer Bedeutung. Plötzliche Marktveränderungen können sich negativ auf die Solvenz der Versicherer auswirken, ebenso wie vermehrte Insolvenzen und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Auch der Klimawandel erfordert ein gutes Risikomanagement, da die Koalition in Deutschland die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung plant.
Die deutschen Versicherer sind jedoch stark und profitabel. Sie können die zentralen Finanzmarktrisiken und operationellen Risiken gut managen, was unser prudenzielles Aufsichtsmandat unterstützt.
Neben der prudenziellen Aufsicht umfasst das Mandat der BaFin auch den Schutz der Verbraucherinteressen. In diesem Jahr haben wir erstmals Verbraucherrisiken in unserem Risikobericht hervorgehoben, darunter Risiken aus Konsumfinanzierung, Investitionen in Kryptowerte und Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen.
Heute Abend werde ich insbesondere über die Wohlverhaltensaufsicht sprechen und die Fragen beantworten, was sie ist, was bisher erreicht wurde und welche nächsten Schritte geplant sind.
Die Wohlverhaltensaufsicht befasst sich mit der Frage, ob Versicherer fair mit Verbrauchern umgehen. Es geht um die angebotenen Produkte, die Beratung und alle Aspekte eines fairen Umgangs, wie die Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen. Gesetzliche Grundlagen für die Wohlverhaltensaufsicht sind die IDD und nationale Gesetze wie das Versicherungsaufsichtsgesetz.
Die BaFin hat in den letzten Jahren intensiv die kapitalbildenden Lebensversicherungen geprüft, um sicherzustellen, dass sie einen angemessenen Kundennutzen bieten. Es wurden klare Kriterien festgelegt, um den Nutzen für den Zielmarkt sicherzustellen.
Deshalb müssen die Anbieter auch Stornierwartungen formulieren, um den Anteil der Kunden zu bestimmen, die durchschnittlich pro Jahr ihren Vertrag kündigen. Anschließend müssen die Versicherer analysieren, wann voraussichtlich die Hälfte der Kunden ihren Vertrag vorzeitig kündigen wird.
In der Wohlverhaltensaufsicht gibt es klare Anforderungen: Produkte müssen das formulierte Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen, um den Bedürfnissen des Zielmarkts zu entsprechen und einen angemessenen Kundennutzen zu bieten. Effektivkosten zu entscheidenden Zeitpunkten spielen dabei eine wichtige Rolle, da hohe Kosten die Rendite mindern und den Kunden keinen Nutzen bringen.
Es wurden Produkte mit hohen Effektivkosten identifiziert, die den Kunden keinen angemessenen Nutzen bieten. Hohe Stornoquoten deuten darauf hin, dass Produkte möglicherweise nicht im vorgesehenen Zielmarkt angeboten werden. Die Wohlverhaltensaufsicht hat bereits Maßnahmen ergriffen, um Produkte ohne angemessenen Kundennutzen vom Markt zu nehmen und Kostensenkungen durchzuführen.
Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wurde ebenfalls überprüft, wobei festgestellt wurde, dass nicht alle Berater die Kunden ausreichend nach ihren Anlagezielen befragten und die Dokumentation oft unübersichtlich war. Mystery-Shopping wird weiterhin eingesetzt, um die Beratungsqualität zu überprüfen und Mängel zu beheben.
Verzögerte Leistungsbearbeitungen bei Versicherungsfällen sind ein weiteres Problem, das die Versicherten belastet. Die Aufsichtsbehörde hat klare Erwartungen an die Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen formuliert, um ungerechtfertigte Verzögerungen zu vermeiden und den Kunden zu schützen. In Übereinstimmung mit dem Versicherungsvertragsgesetz müssen Versicherungsunternehmen Geldleistungen leisten, sobald die erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass die Erstattung unverzüglich erfolgen muss, sobald alle angeforderten Informationen vom Versicherungsnehmer vorliegen und keine sachlichen Gründe dagegen sprechen. In komplexen Fällen kann eine Bearbeitungsdauer von mehr als einem Monat gerechtfertigt sein, beispielsweise wenn Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass Versicherungsunternehmen ihren Betrieb so organisieren, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und keine dauerhaften Verzögerungen bei der Leistungsbearbeitung entstehen.
Wir überwachen Unternehmen, die auffällig sind, genau und fordern sie auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Rückstände zu beseitigen. Wenn erforderlich, können wir auch formelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Wohlverhaltensaufsicht ist uns sehr wichtig, und wir haben sie fest in unserer Organisation verankert. Wir überprüfen verschiedene Aspekte der Versicherungsbranche, um sicherzustellen, dass die Interessen der Verbraucher geschützt sind.
Zusätzlich zu Lebensversicherungen untersuchen wir auch andere Sparten wie die Schaden- und Unfallversicherung, um sicherzustellen, dass die Versicherungsprodukte einen angemessenen Kundennutzen bieten. Wir erwarten, dass Versicherungsunternehmen profitabel arbeiten und angemessene Preise für ihre Produkte berechnen, die sowohl für die Kunden als auch für das Unternehmen fair sind. Wir werden weiterhin die Praktiken der Unternehmen überwachen und sicherstellen, dass sie den Grundsätzen der Wohlverhaltensaufsicht entsprechen. Ein Price-Walking kann übrigens auch aus der Rabattierung entstehen. Beispielsweise, wenn der Versicherer einen gewährten Rabatt ohne Kenntnis der Kundin oder des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt entnimmt – und dies den Betroffenen nicht auffällt, weil sich ihre Tarifmerkmale gerade im Geschäftsjahr der Rabattentnahme positiv geändert haben. Sie sehen, in unserer Aufsichtspraxis begegnen uns verschiedenste Varianten.
Wir haben auch bei einzelnen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit erhebliche Preisdifferenzierungen beobachtet. Für sie gelten strenge Maßstäbe. Diese Unternehmen dürfen Preise für ihre Mitglieder nur strikt risikobasiert differenzieren. Alles andere ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Versicherungsaufsichtsgesetz nicht vereinbar.
Lassen Sie es mich klarstellen: Wir wollen die Deregulierung der Prämien in der Schaden- und Unfallversicherung nicht rückgängig machen. Denn risikobasierte und transparente Preisdifferenzierungen sind mit den Vorgaben der Wohlverhaltensaufsicht vereinbar. Uns geht es darum, Ausreißer zu identifizieren. Die schwarzen Schafe. Und gegen diese vorzugehen. Genauso wie bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen.
Meine Damen und Herren,
am liebsten wäre es mir, wenn wir überhaupt nicht einschreiten müssten. Einfach, weil Versicherungsprodukte nicht nur den Unternehmen nutzen. Sondern nachweislich auch ihren Kundinnen und Kunden.
Das ist unser Ziel. Da wollen wir hin. Unsere Wohlverhaltensaufsicht hat schon einiges erreicht. Und wir nehmen weiter Fahrt auf. Darüber freue ich mich sehr. Denn wir können hier auch noch vieles bewegen.
Als Behörde, die im Rheinland zuhause ist, gehen wir die vor uns liegenden Aufgaben natürlich optimistisch an.
Getreu dem Motto der Kölner Jecken für die Session 2027: Morje es, wat do drus mähs! In der BaFin wird sie gleichrangig mit der prudenziellen Aufsicht behandelt.
Die Frage, was die BaFin konkret unternommen hat und welche Erfolge erzielt wurden, drängt sich natürlich auf.
In den letzten Jahren hat die BaFin einen Schwerpunkt auf kapitalbildende Lebensversicherungen gelegt und intensiv geprüft, ob diese Produkte einen angemessenen Nutzen für die Kunden bieten.
Im Mai 2023 veröffentlichte die BaFin ein Merkblatt zu Verhaltensaspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, in dem klargestellt wird, was von den Unternehmen erwartet wird.
Der angemessene Kundennutzen wird definiert, indem zunächst der Zielmarkt festgelegt wird. Die Produkte müssen den Bedürfnissen dieses Zielmarkts entsprechen, um einen angemessenen Nutzen zu bieten.
Für Produkte mit einer langen Ansparphase müssen die Versicherer auch Stornoerwartungen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Produkte den Bedürfnissen des Zielmarkts entsprechen.
Die BaFin hat bereits einige Verbesserungen in Bezug auf Effektivkosten bei Lebensversicherungsanlageprodukten festgestellt und wird weiterhin die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen überwachen.
Darüber hinaus überprüft die BaFin auch die Beratung vor Ort mittels Mystery Shopping, um sicherzustellen, dass die Berater die Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten einhalten.
Trotz einiger Feststellungen plant die EU, den Vertriebsprozess gemäß der IDD zu vereinfachen. Selbst bei einer gründlichen Beratung kann es vorkommen, dass Verbraucher das Produkt nicht vollständig verstehen. Mystery-Shopping-Aktionen, wie die beschriebene, können nur einen Teil der Vertriebspraxis einzelner Versicherer am Point of Sale abdecken. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ, bieten jedoch Einblicke in die Beratungsrealität bei einzelnen Unternehmen. Unternehmen mit Auffälligkeiten werden kontaktiert und aufgefordert, systematische Mängel zu beheben. Verzögerte Leistungsbearbeitungen sind ärgerlich und werden nicht akzeptiert. Die Wohlverhaltensaufsicht wird weiterhin genutzt, um wichtige Erkenntnisse zu gewinnen und sicherzustellen, dass Versicherer gesetzliche Vorgaben einhalten. Die Aufsichtsbehörde setzt sich intensiv mit verschiedenen Themen auseinander, um sicherzustellen, dass Versicherungsprodukte den Kunden nutzen. Neben Lebensversicherungen werden auch andere Sparten wie Schaden- und Unfallversicherungen überprüft, um sicherzustellen, dass ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis vorliegt. Tariffreiheit und risikogerechte Prämienkalkulation sind wichtige Aspekte, die im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht überwacht werden. Die Wohlverhaltensaufsicht befasst sich mit der Frage, ob Versicherer verbraucherfreundlich handeln. Dabei werden verschiedene Aspekte betrachtet, angefangen bei den angebotenen Versicherungsprodukten. In der Kfz-Versicherung beispielsweise basiert die Prämienberechnung bereits auf zahlreichen Tarifmerkmalen. Bei einer Untersuchung wurden jedoch Preisdifferenzierungen festgestellt, die genauer unter die Lupe genommen werden müssen.
Versicherer gewähren oft Rabatte, die nicht immer risikobasiert sind und nicht transparent kommuniziert werden. Eine kritische Preisdifferenzierung ist das Price-Walking, bei dem Prämien ohne Bezug zum Risiko oder den Kosten des Versicherers erhöht werden. Dies kann besonders vulnerable Gruppen wie ältere Menschen oder weniger digital affine Versicherte benachteiligen. Die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat darauf hingewiesen, dass Price-Walking nicht mit den Grundsätzen der Wohlverhaltensaufsicht vereinbar ist, da der Versicherer seinen Informationsvorsprung gegenüber Kunden ausnutzt.
Ein weiterer Punkt sind Preisdifferenzierungen zwischen Bestands- und Neukunden, die ebenfalls zu Price-Walking führen können. Es ist wichtig, Ausreißer zu identifizieren und dagegen vorzugehen, um faire Behandlung sicherzustellen. Auch bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit wurden erhebliche Preisdifferenzierungen beobachtet, die strengen Maßstäben unterliegen.
Die BaFin möchte die Deregulierung der Prämien in der Schaden- und Unfallversicherung nicht rückgängig machen, sondern Ausreißer bekämpfen. Transparente und risikobasierte Preisdifferenzierungen sind mit den Vorgaben der Wohlverhaltensaufsicht vereinbar. Ziel ist es, den Kundennutzen zu erhalten und schwarze Schafe zu identifizieren.
Im Risikobericht für das Jahr 2026 wurden wichtige Risiken für die Stabilität des deutschen Finanzsystems aufgeführt, darunter geopolitische Spannungen und Nachhaltigkeitsrisiken. Diese Risiken sind auch für Versicherer relevant, die gut kapitalisiert sind und zentrale Finanzmarktrisiken sowie operationelle Risiken managen können.
Die BaFin hat neben der prudenziellen Aufsicht auch einen gesetzlichen Auftrag zum Verbraucherschutz. In diesem Jahr wurden Risiken aus Konsumfinanzierung, Investitionen in Kryptowerte und Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen besonders hervorgehoben. Die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen sind auch ein Schwerpunkt der Wohlverhaltensaufsicht.
Die Wohlverhaltensaufsicht zielt darauf ab sicherzustellen, dass Versicherer fair mit Verbraucherinnen und Verbrauchern umgehen. Es werden die angebotenen Versicherungsprodukte, die Prämienberechnung und die Behandlung von Bestands- und Neukunden überprüft. Durch gezielte Maßnahmen sollen Ausreißer identifiziert und gegen unfair Praktiken vorgegangen werden. Bieten die Produkte einen angemessenen Kundennutzen? Dann geht es um die Beratung. Werden am Point of Sale bedarfsgerechte Produkte empfohlen? Und werden die Kundinnen und Kunden korrekt informiert? Und schließlich geht es um alle weiteren Aspekte eines fairen Umgangs. Zum Beispiel um die Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen.
Wir haben vor rund vier Jahren begonnen, öffentlich über die Wohlverhaltensaufsicht zu sprechen. Wir haben uns natürlich schon vorher damit befasst, aber für manche Beobachterinnen und Beobachter schien die Wohlverhaltensaufsicht etwas Neues zu sein. Auf LinkedIn hatte ich einmal gelesen: «Die BaFin hat sich das ausgedacht.» Das haben wir natürlich nicht. Für die Wohlverhaltensaufsicht gibt es klare gesetzliche Grundlagen, wie die europäische Richtlinie über den Versicherungsvertrieb, die Insurance Distribution Directive (IDD), vorsieht. Diese Richtlinie legt fest, dass Versicherungsvertreiber stets ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse ihrer Kunden handeln müssen.
Die Wohlverhaltensaufsicht steht auf einer festen gesetzlichen Grundlage und ist für uns in der BaFin gleichrangig neben der prudenziellen Aufsicht. Was hat die BaFin konkret bisher gemacht und erreicht? In den vergangenen Jahren haben wir uns besonders mit kapitalbildenden Lebensversicherungen befasst und geprüft, ob sie einen angemessenen Kundennutzen bieten. Wir haben klare Anforderungen an diese Produkte gestellt und einige Produkte vom Markt genommen, die diesen Anforderungen nicht entsprachen. In einigen Fällen wurden Kostensenkungen im Bestand umgesetzt und rückwirkende Kompensationsmaßnahmen ergriffen. Bei fondsgebundenen Produkten mit laufenden Beiträgen gab es auch eine deutliche Verbesserung der Effektivkosten, insbesondere im teuersten Viertel und im Median des Marktes. Einige Kosten sanken um mehr als 40 Basispunkte, wie unsere Analyse der Effektivkosten von Versicherungsanlageprodukten im letzten Jahr zeigte. Dies verdeutlicht die positive Wirkung der Wohlverhaltensaufsicht.
Insgesamt lagen die Effektivkosten für das teuerste Viertel der Branche bei einem Eintrittsalter von 37 Jahren und einer Ansparphase von 30 Jahren immer noch bei 1,9 Prozent oder höher, was eine signifikante Renditeminderung darstellt. Wir haben auch die Effektivkosten zur Hälfte der Ansparphase untersucht und festgestellt, dass sie in einigen Fällen deutlich höher waren. Wir werden weiterhin die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.
Neben den Kosten analysieren wir auch die Beratungsqualität vor Ort durch Mystery Shopping. Unsere Testpersonen haben einige Mängel in der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten festgestellt, wie z.B. unzureichende Fragen zu Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen. Wir werden weiterhin Mystery Shopping einsetzen, um wichtige Erkenntnisse für die Wohlverhaltensaufsicht zu gewinnen.
Wir haben auch Beschwerden über verzögerte Leistungsbearbeitungen im Versicherungsfall erhalten. Wir akzeptieren keine ungerechtfertigten Verzögerungen und haben klare Erwartungen an die Versicherer formuliert. Wir werden Unternehmen mit Auffälligkeiten eng begleiten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Wohlverhaltensaufsicht ist uns sehr wichtig und wir haben diese verstärkt in unserer Organisation verankert. Wir konzentrieren uns auf Ausreißer und schwarze Schafe in der Branche, um die Reputation zu schützen. Wir werden uns weiterhin mit verschiedenen Aspekten der Wohlverhaltensaufsicht befassen und neue Themen auf die Agenda setzen, wie z.B. den Kundennutzen in der Rentenbezugszeit bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Therefore, we have also examined the level of surplus participation in pension benefits for products sold in 2024. And how high the risk surplus share is.
The results were disappointing: More than half of life insurers currently do not declare any risk surplus participation, even for newer products that are adequately priced. We will further investigate the reasons for this.
In addition to life insurance, we will also focus on other lines of insurance in our conduct supervision. The principle that an insurance product must benefit the insured applies universally. Therefore, we are currently also looking into property and casualty insurance.
Here, too, every newly developed or significantly modified insurance product must have an appropriate price-performance ratio. Therefore, it must offer reasonable customer benefits.
In property and casualty insurance, tariff freedom applies. However, tariff freedom is also subject to limits through conduct supervision. Companies should calculate their premiums in a risk-appropriate manner based on actuarial principles. This includes an appropriate profit margin. An appropriate profit margin is part of the risk-appropriate premium calculation that we monitor in our prudential supervision. We expect insurance companies to be generally profitable in the insurance sectors they operate in. A risk-appropriate premium calculation is also in the interest of policyholders.
Nevertheless, premiums should not be excessively high. Therefore, a profit margin should not be unreasonably high.
The relationship to risk is also relevant when property and casualty insurers differentiate their prices based on criteria other than actuarial premium calculation. We have conducted a representative survey on this as well. We were surprised by the results, especially the extent to which property and casualty insurers differentiate their premiums.
For example, 85 percent of insurers stated that they differentiate prices for their motor vehicle products in addition to the actuarial tariff model. Half of them do so to a significant extent. This is the case for products such as motor vehicle insurance, whose premium calculation already relies on many tariff features.
During our investigation, we noticed some price differentiations that we will further examine in the context of conduct supervision.
Most insurers allow the distribution channels to offer discounts. We found that the discounts granted are not always based on risk and are often not transparently communicated to policyholders.
Another critical form of price differentiation is price-walking. This refers to repeated premium increases that are not related to the insured risk or the insurer’s costs. For example, if policyholders pay higher premiums simply because they have a lower price sensitivity or a low likelihood of switching. This type of price differentiation can disproportionately affect vulnerable groups, such as older people or those who are not digitally savvy. The European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) has pointed out that price-walking is not consistent with the principles of conduct supervision. The insurer uses its information advantage to the detriment of policyholders. This unfair treatment unreasonably limits the benefits to policyholders.
Additionally, the industry engages in significant price differentiation between existing and new customers. This can also lead to price-walking, especially if insurers significantly increase an intentionally underpriced new business tariff later. This can also occur when insurers only adjust premiums for existing policies and not for new business, or when premium adjustments for existing policies are consistently much higher than for new policies – without being justified by risk reasons. Price-walking can also result from discounts. For example, if the insurer removes a granted discount from a policyholder without their knowledge at a later date – and this goes unnoticed by the affected party because their tariff characteristics have improved in the year of the discount removal. As you can see, we encounter various forms of price differentiation in our supervision practice.
We have also observed significant price differentiations in some mutual insurance companies. Strict standards apply to them. These companies may only differentiate prices for their members strictly based on risk. Anything else is not compatible with the principle of equal treatment for mutual insurance companies in the Insurance Supervision Act.
Let me be clear: We do not want to reverse the deregulation of premiums in property and casualty insurance. Because risk-based and transparent price differentiations are consistent with the requirements of conduct supervision. We aim to identify outliers. The bad apples. And take action against them. Just as we do with capital-forming life insurance policies.
Ladies and gentlemen,
Ideally, we would not have to intervene at all. Simply because insurance products not only benefit companies but also demonstrably benefit their policyholders.
That is our goal. That is where we want to go. Our conduct supervision has already achieved a lot. And we are picking up speed. I am very pleased about that. Because there is still much we can accomplish here.
As an authority based in the Rhineland, we approach the tasks ahead of us with optimism.
True to the motto of the Cologne jesters for the 2027 session: Morje es, wat do drus mähs! Please rewrite this sentence. Please rewrite this sentence.
QUELLEN
